Leser fragen: “Suche Gespräch mit einem Türsteher”
Folgende Nachricht eines weiblichen Gastes erreichte uns per E-Mail. Herzlichen Dank. Dank natürlich ebenso dafür, dass wir den sich ergebenden Dialog veröffentlichen dürfen. (By the way: Eventuell hat einer der hier mitlesenden Kollegen ja noch einen anderen Vorschlag für die junge Dame.)
Schönen guten Tag,
ich bin heute auf Ihre Internetseite gestoßen und habe ein Problem mit dem ich mich gern kurz an Sie wenden würde, in der Hoffnung von Ihnen ein paar Ratschläge zu bekommen.
Kurz zum Sachverhalt: Ich war vor kurzem mit meinem Freund in der Disco und da kam es zu einem Streit zwischen uns. Ich wollte gehen und er hat sich mir in den Weg gestellt, als ich versucht habe mich an ihm vorbeizuzwängen, haben wir beide eine Vorwärtsbewegung mit dem Kopf gemacht. Unglücklicherweise ist seine Stirn mir dabei direkt ins Gesicht geknallt. Durch den Schlag und wohl auch durch den Alkoholeinfluss, bin ich umgekippt. Die Türsteher haben mich rausgetragen und sich gut um mich gekümmert. Als ich dann gefragt wurde, was passiert sei. Habe ich erzählt, dass mein Freund mir ne Kopfnuss verpasst hat. Ich wurde ins Krankenhaus gebracht wo sich herausstellte, dass meine Nase gebrochen war.
Brot und Spiele für Jugendliche? - Nein!
Meine persönliche Favoritenliste albtraumhafter Begebenheiten wird seit geraumer Zeit von der unter den Veranstaltern immer weiter um sich greifenden Unsitte angeführt, Jugendlichen, mittels "Aufsichtsperson" und entsprechender schriftlicher Erlaubnis der Erziehungsberechtigten, Zutritt zu Diskotheken und anderen Veranstaltungen zu gewähren.
Dass die häufig gerade mal volljährigen Aufsichtspersonen eine Stunde später ebenso besoffen wie ihre Schutzbefohlenen herumlaufen und diese fleißig mit hochprozentigen Getränken versorgen, da sie ja de jure nur Bier und dergleichen konsumieren dürfen, scheint hierbei nicht wirklich zu stören. Jegliche Argumentations- und Erklärungsversuche schlagen fehl, da pflichtvergessene Eltern und gewinnsüchtige Veranstalter die Ursachen des Übels darstellen - ebenso wie der gesellschaftlich viel zu laxe und akzeptierte Umgang mit dem Gift Alkohol.
Mit den Ergebnissen müssen "wir" uns jedes Wochenende erneut, und mitunter nicht nur im philosophischen Sinne des Wortes, herumschlagen. Mit der Enthemmung durch den Alkohol offenbart sich stellenweise noch häufiger das, was weiterhin symptomatisch für weite Teile der heutigen Jugend ist: Respektlosigkeit. Wozu so etwas bisweilen führen kann, wurde unlängst wieder dargelegt: Theater im Laden, eine Gruppe besoffener Jugendlicher und Halbstarker stänkerte rum. Die Jungs vor die Tür gebracht, Beschimpfungen, kurze Rangeleien, Hausverbote. Unvermittelt erhielt ein Kollege eine Flasche über den Kopf, es mündete in einer Schlägerei mit diesen Gören. Das Resultat waren vorerst recht ungläubige Blicke der Polizeibeamten, als wir ihnen den Sachverhalt erläuterten und die Anzeigen geschrieben wurden. Das spätere Gerichtsverfahren bezeugte zwar die Rechtmäßigkeit unserer Notwehrhandlung, aber es ist schon eine merkwürdige Erfahrung, den Eltern von 16, 17 und 18jährigen Gören erklären zu müssen, wie ihre Zöglinge an dem Abend tickten. Zu meinem absoluten Unverständnis führte zudem der Umstand, dass ein siebzehnjähriger Bengel der Sohn eines Mitarbeiter des ortsansässigen Jugendamtes war!
Noch perverser wird es dann, wenn die gleichen Gören Wochen später erneut mit irgendwelchen Wischen ihrer Eltern vor der Tür stehen und in einer absoluten Unverfrorenheit Eintritt verlangen. (Das dieses nicht zugelassen wurde, versteht sich von selbst.)
Um aber nicht päpstlicher als der Papst zu wirken: Auch ich war mal jung und habe mir auf alle erdenklichen Arten den Zutritt zu Veranstaltungen erschlichen bzw. den Versuch unternommen. Auch ich trinke Alkohol und auch hier waren Situationen dabei, wo es eindeutig zu viel war. Gleichfalls will ich nicht die "Früher war alles besser"-Platte auflegen, denn das war es nicht - es war nur anders. Aber all dies ändert nichts daran, dass frühere Ausnahmen heute die Regel darstellen und die Gesamtentwicklung keineswegs besser geworden ist.
Immerhin, nach diversen Streitgesprächen hat zumindest ein Veranstalter mal meinen Vorschlag aufgegriffen, nur noch Personen ab 21 Jahren den Zutritt zu gewähren (vorerst an einem Öffnungstag in der Woche). Das Ergebnis ist ein wesentlich ruhigerer Laden und alles andere als gesunkener Umsatz. Wenngleich dieses wiederum nicht die Regel sondern Ausnahme bleiben wird, ist es für mich doch der Beweis, dass es anders gehen kann. Dass hierdurch das gesellschaftlich einhergehende Problem nicht gelöst wird, ist zwar klar, aber diesen Anspruch stelle ich auch nicht. Mein Verantwortungsbereich ist die Tür und alles dahinterliegende. Um den Rest sollen sich andere kümmern.
Türsteher bei Messerattacke schwer verletzt
Bremen (ots) - - Ort: Bremen, Neustadtswall Zeit: 23. Februar 2008, 01.45 Uhr
Ein 34-jähriger Türsteher wurde in den frühen Morgenstunden des heutigen Tages durch Messerstiche schwer verletzt und musste sich im Krankenhaus einer Operation unterziehen. Der 24-jährige Täter konnte unmittelbar nach der Tat festgenommen werden. Schauplatz des Geschehens war eine Diskothek in der Bremer Neustadt. Der 24-jährige Türke wurde zunächst nach ungebührlichem Benehmen des Lokals verwiesen. Der Mann zeigte sich jedoch uneinsichtig und forderte erneut Einlass. Als ihm dieser verwehrt wurde, kam es zunächst zu einem Gerangel mit dem 34-jährigen Türsteher. Im Verlauf der Auseinandersetzung zog der Jüngere ein Klappmesser und stach auf sein Gegenüber ein. Mit Stichverletzungen im Bauchbereich brach der Türsteher zusammen. Der Täter konnte von Kollegen des 34-Jährigen und einem anwesenden Polizeibeamten überwältigt werden. Das Messer hatte er noch bei sich. Der Mann wurde festgenommen. Gegen ihn wurde inzwischen Haftbefehl wegen versuchten Totschlags beantragt. Der Gesundheitszustand des 34-Jährigen gilt inzwischen als stabil.
Schlägerei in Diskothek
Bochum-Hofstede (ots) - In der Nacht zu Donnerstag, gegen 01.25 Uhr, kam es in einer an der Dorstener Straße 425 gelegenen Diskothek zu einer Schlägerei, an der insgesamt vier männliche Personen beteiligt waren. Nachdem das Sicherheitspersonal sofort in das Geschehen eingegriffen und den Beteiligten Hausverbote erteilt hatte, setzte sich die Auseinandersetzung vor dem Lokal fort. Im Verlauf der Streitigkeiten hatte einer der Beschuldigten plötzlich eine Klinge in der Hand, mit der er auf die beiden Geschädigten, 19 und 20 Jahre alt, einstach. Diese erlitten blutende Schnittwunden, die in einem Krankenhaus behandelt werden mussten. Die beiden unbekannten Angreifer, die über die Dorstener Straße in Richtung Herne flüchteten, wurden wie folgt beschrieben:
1. Täter (mit Klinge):
- Südländer; ca. 20 Jahre alt; ca. 185 cm groß; kräftige Statur; kurze, dunkle Haare; Seiten rasiert;
- Bekleidung: helles Oberteil.
2. Täter:
- ca. 20 Jahre alt; ca. 185 cm groß; kräftige Statur; kurze, dunkle Haare;
- dunkle Bekleidung.
Hinweise zu den Tätern nimmt das Kriminalkommissariat 31 unter Tel.: 0234 / 909 3121 entgegen.
Quelle: POL BO
Hausverbot
Unter Hausverbot versteht man das ausdrückliche Verbot des Eindringens oder Verweilens in einer Wohnung, in Geschäftsräumen oder innerhalb des befriedeten Besitztums eines anderen, der innerhalb dieses Bereiches über das Hausrecht verfügt. Das Hausverbot kann vom Berechtigten vom Grundsatz her beliebig verfügt werden und ist nicht an begründbares Fehlverhalten oder Ähnliches gebunden. Eine Ausnahme hiervon betrifft vor allem Geschäftsräume, die für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet sind. Hier ist ein willkürlicher Ausschluss einzelner Personen nicht ohne weiteres möglich, es sei denn es wird (durch einen Türsteher o. Ä.) ausdrücklich erkennbar, dass eine individuelle Zugangskontrolle stattfindet.
In öffentlichen Einrichtungen kann ein Hausverbot mit einem Verstoß gegen die Hausordnung begründet werden. Zudem kann ein öffentlich-rechtliches Hausverbot ausgesprochen werden, wenn eine Störung des widmungsgemäßen Betriebs der öffentlichen Einrichtung vorliegt.
Folgende Gründe sind beispielsweise denkbar:
- Schlägerei
- Belästigung von Leuten
- Zechprellerei
- Diebstahl
- Sachbeschädigung
- zu wildes Tanzen
- verbotenes Klettern und Turnen
- Drogenkonsum
- hoher Gewinn im Spielkasino
- Alkoholbedingtes "Rumfallen" auf der Tanzfläche
- Ablegen von Exkrementen jenseits sanitärer Einrichtungen.
Ob eine Handlung allerdings zu einem Hausverbot führt oder nicht, hängt vom Betreiber ab. Insbesondere bei Handlungen, für die es keine definitiven gesetzlichen Regelungen gibt, ist es durchaus möglich, dass der eine Betreiber ein Hausverbot erteilt, während ein anderer Betreiber einer vergleichbaren Stätte sich am gleichen Verhalten nicht stört.
Der Verstoß gegen ein Hausverbot erfüllt den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs und kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft werden (§123 StGB).
Hausverbote können zeitlich begrenzt oder auch zeitlich unbegrenzt möglich sein. Welche Form angewandt wird, ist Sache des Betreibers, sofern keine verbindlichen Regelungen festgelegt sind. In letzterem Fall erlöschen sie aber im Regelfall, wenn der Pächter oder der Besitzer des Gebäudes, in dem derjenige Hausverbot erhalten hat, gewechselt hat.
Es ist durchaus möglich, dass ein Hausverbot in einer Einrichtung auch Hausverbote in anderen vergleichbaren Einrichtungen nach sich ziehen kann.
Die Wege der Eskalation
Vor ein paar Wochen: Neue Tür, neue Gäste, neue Anweisungen - soweit nichts bedenkliches, aber doch immer mit ein wenig Anspannung verbunden.
Vier albanische Gäste erbitten Eintritt. Die Truppe macht einen gepflegten, entspannten und lustigen Eindruck, weswegen der Einlass gewährt wird. - Dennoch verbleibt das unbestimmte und undefinierbare Bauchgefühl, das sagt "Im Auge behalten".
Die Herrschaften trinken fleißig Bier und Klare, anderen Gästen gehen sie aus dem Weg.
Jedoch irgendwann die Ansprache: "Sag mal, was macht ihr für Sport?"
Antwort: "Unterschiedlich. Einer von uns spielt Golf - weswegen die Frage?"
"Mein Bruder ist auch Türsteher, mit dem trainiere ich Thaiboxen ... deshalb."
Ein kurzer Einsatz unterbrach dann das Gespräch, aber nach Beendigung ging es weiter: "Er ist aber breiter als Du, weißt Du? ... Ich hätte mal Lust das mit Dir auszuprobieren."
Auf diesen Satz wurde nicht weiter eingegangen, außer der Feststellung, dass im Club und auch ansonsten kein Interesse daran bestehen würde. "Kein Problem, war ja auch nur ein Scherz ...", war die entsprechende Antwort, aber die Alarmglocken waren an.
Eine halbe Stunde später Einsatz an der Bar: "Gast zahlt nicht!", so die Meldung.
Vor Ort dann der Albaner, welcher bereits das "Gespräch" führte. "Ich habe kein Geld, nur Kreditkarten" ... grinst und nuckelt fleißig an seinem Bier, ebenso wie seine Freunde.
Nach kurzer Diskussion meinerseits die Anweisung, dass die Herrschaften mit in einen ruhigeren Bereich zu kommen haben, so dass das Problem besprochen und bestenfalls beseitigt werden kann, haben sie doch zuvor fleißig mit Bargeld gewedelt.
Auf dem Weg zur Ruhezone dann die erste Pöbelei im Vorbeigehen mit anderen Gästen, die Gesten werden "machomäßiger" und die Rasierklingen unter den Armen schärfer. Aufgrund der notorischen Unterbesetzung des Ladens kann nur auf zwei weitere Kollegen zurückgegriffen werden, so dass die Delegation zum Ausgang geleitet wird.
Dort dann die Feststellung "Wir haben keine Geld und keine Ausweise dabei. Was macht ihr jetzt?" - "Dann rufen wir die Polizei, die stellt eure Personalien fest, ihr bekommt eine Anzeige und Hausverbot. - Oder ihr zahlt jetzt die Zeche und verlasst den Laden. Mehr Möglichkeiten gibt es nicht."
Die Herrschaften sahen sich an und im nächsten Moment hatte ein Kollege eine Faust im Gesicht ...
Das Resultat waren vier vorläufige Festnahmen, Anzeigen und Hausverbote. Zumindest zwei der Gäste dürften sich über ihre eingesauten und eingerissenen Anzüge freuen und einer von ihnen die Erkenntnis mit zur Wache genommen haben, dass das Training mit seinem Bruder nicht ausreichend war ...
Verblieben ist die Einstellung des Veranstalters, dass es künftig halt wieder Klubkarten geben wird.
(Danke an M. für den Bericht.)
Zwei Kollegen schwer verletzt
In Augsburg sind in der Nacht vom 05. auf den 06.05.2007 zwei Türsteher durch einen Messerangriff schwer verletzt worden.
Die Kollegen verweigerten einem mit Hausverbot belegten Gast den Zutritt, woraufhin dieser, unterstützt durch weitere Täter (vermutlich Albaner), mehrfach auf die beiden einstach. Nur eine Notoperation konnte den beiden das Leben retten.
Die Polizei erhofft sich nun durch die Videobänder weitere Aufschlüsse über die Täter.
Wir wünschen den beiden Kollegen eine gute Besserung!
Quelle: Augsburger Allgemeine
Türke nach Schießerei in Düsseldorf festgenommen
Nach der Festnahme des Türken Deniz Z., 28, welcher im Zusammenhang mit der Schießerei vor einer Düsseldorfer Discothek festgenommen wurde, konnte die Polizei nun einen weiteren Tatverdächtigen ermitteln.
Hierbei handelt es sich um den 32jährigen Türken Bülent G. (siehe Bild), welcher sich widerstandslos durch die Polizei festnehmen ließ. Der Festnahme vorausgegangen waren akribische Ermittlungen der Polizei, welche den mutmaßlichen zweiten Schützen in einem Mehrfamilienhaus vermuten ließen.
Bei der Schießerei in der Nacht des 23.03.2007 wurden drei unbeteiligte Frauen (24, 27, 29) verletzt, eine davon durch Schußeinwirkung schwer. Vorausgegangen war ein durch eine Schlägerei ausgesprochenes Hausverbot gegenüber drei Türken, welche daraufhin erneut den Club besuchten und ohne Vorwarnung das Feuer eröffneten.
Quelle: Pressemitteilung POL D
Schießerei in Düsseldorf
Drei Türken geraten in Streit mit anderen Gästen, die Doormen werfen alle Beteiligten hinaus und erteilen Hausverbot. Soweit gängige und richtige Praxis.
In diesem Fall jedoch kommen die drei Türken eine halbe Stunde später wieder und eröffnen das Feuer in Richtung der Türsteher. Die zwei abgegebenen Schüsse verfehlen glücklicherweise ihr Ziel, jedoch werden drei unbeteiligte weibliche Gäste verletzt.
Bisher schweigt sich der einzig festgenommene Tatverdächtige (Deniz Z., 28) aus, jedoch werden die Videobänder des Clubs ausgewertet, auf welchen die drei Türken gut erkennbar sein sollen. Hoffen wir, dass alle Täter schnell identifiziert und nachhaltig abgeurteilt werden können.
Bildmaterial: Die bisher unbekannten Mittäter.
Quelle: Westdeutsche Zeitung - Düsseldorf
Bildquelle: POL D