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“Berlins Discos und Clubs sind Kriesengebiet”
An der Tür herrscht Krieg: Kriminelle Clans versuchen, das Geschäft mit Sicherheitsdiensten in Berliner Diskotheken und Clubs an sich zu reißen. Denn wer den Türsteher stellt, kann auch mit Drogen handeln – oder Prostituierte rekrutieren. Ein Sicherheitsunternehmer hat die Polizei alarmiert.
Arabisch-kurdische Großfamilien gewinnen zunehmend Einfluss auf das Türsteher- und Sicherheitsgeschäft von Berliner Diskotheken und Clubs. Das erfuhr Morgenpost Online aus ranghohen Sicherheitskreisen. Demnach gehe es darum, den Drogenhandel aufrechtzuhalten oder zu ermöglichen oder aber junge Prostituierte zu rekrutieren. Ein seriöses Sicherheitsunternehmen steht im Dialog mit Berlins Polizeipräsidenten und der Industrie- und Handelskammer, um der Problematik entgegen zu treten. Dort sind die Zustände bekannt. Sicherheitsunternehmer Michael Kuhr fordert zudem die Einführung eines Gütesiegels, um „schwarze Schafe“ aussieben zu können.
Türke versucht Eintritt per Gerichtsbeschluss zu erzwingen
Ein 34-jähriger Türke versucht derzeit per Gerichtsbeschluss den Zugang zu einer Hannoveraner Diskothek zu erzwingen. Hintergrund für das laufende Gerichtsverfahren ist, dass der Türke mit dem Vermerk auf eine "Geschlossene Gesellschaft" nicht in das Etablissement eingelassen wurde. Daraufhin erstattete der Türke Anzeige und hofft nun auf 500 Euro Schmerzensgeld wegen "Diskriminierung".
Der Betreiber der Diskothek weist die Vorwürfe strikt von sich: Ein nicht unerheblicher Teil seiner Türsteher bestehe aus Menschen mit anderen ethnischen Hintergründen, ebenso wie das Thekenpersonal. Zudem seien nachweislich ein Teil der Inhaber ausgegebener Klubkarten Ausländer und auch auf Partyfotos seien regelmäßig Ausländer zu sehen.
Ärgerlich sei für den Betreiber, dass die Stadtverwaltung Hannover auf einen positiven Ausgang des Verfahrens zugunsten des Türken hoffe, damit diese bei ähnlichen Fällen künftig die Betreiber von Diskotheken abmahnen könne. Der Betreiber Uhlenwinkel, der sich in diesem Verfahren zu verantworten hat, weist auf die Problematik des vor wenigen Jahren beschlossenen "Antidiskriminierungsgesetzes" und die widersprüchlichen Entscheidungen der Stadt Hannover hin.
(...) Bis vor wenigen Jahren hatte es in Hannover noch unzählige Gewalttaten in den Diskotheken und sogar Todesopfer gegeben. Damals hatte die Stadt die Betreiber der Diskotheken zu einer strengeren Auswahl der Gäste an der Tür angehalten. Seither gab es nicht eine einzige schwerwiegende Gewalttat mehr in einem Klub. Wenn es zu Aggressionen kam, dann geschah dies vor den Türen. "Und nun soll es wieder andersherum gehen", sagt kopfschüttelnd Klubbetreiber Uhlenwinkel. (...)
(Quelle: welt.de )
Uhlenwinkel seinerseits versucht nun das Verfahren zu seinen Gunsten zu entscheiden: Aufgrund der nachweislich grundsätzlich nicht diskriminierenden Türpolitik geht er von einer Rufschädigung seitens des Türken aus und kontert mit einer Gegenklage, in welcher er 1.000 Euro von dem Türken fordert. Interessant ist zudem der Umstand, dass der Türke an einem Datum diskriminiert worden sein will, an welchem die Diskothek geschlossen hatte. "Man habe sich im Datum vertan", erklärt der Kläger hierzu lapidar.
Tipp zum Thema: Diskriminierung: Das Recht auf Abfuhr
Aufmerksamer Türsteher
Nürnberg (ots) - Eine 15-Jährige aus dem Landkreis Nürnberger Land wurde am 07.09.2008 ertappt, wie sie sich den Eintritt in eine Nürnberger Diskothek "erschwindeln" wollte. Dabei hatte sie aber offensichtlich nicht mit der Aufmerksamkeit des Türstehers gerechnet.
Die 15-Jährige und ihre ein Jahr ältere Freundin vereinbarten, gegen 20:30 Uhr eine Diskothek in der Klingenhofstraße zu besuchen. Da das Mädchen allerdings noch nicht das erforderliche Alter von 16 Jahren hatte, kamen beide auf die Idee, den Ausweis der älteren zweimal zu verwenden.
Nachdem nun die 16-Jährige durch die Kontrolle gekommen war, wurde das Dokument wieder nach außen gebracht und der Jüngeren übergeben. Als dann die 15-Jährige die Disco betreten wollte, erinnerte sich der Türsteher daran, den Ausweis schon einmal in Händen gehabt zu haben.
Nach Eintreffen einer Streife gestanden beide Mädchen den Ausweismissbrauch. Deswegen wurden sie auch zur Anzeige gebracht.
Die Polizei weist auf Grund dieses Vorfalls zum wiederholten Male daraufhin, dass das zur Verfügung stellen eines Ausweises u.a. zum Zwecke des Betretens einer Veranstaltung keineswegs ein Kavaliersdelikt ist. Ob zum Eintritt in eine Tanzveranstaltung oder zum Besuch eines altersbeschränkten Kinofilms, in jedem Fall wird bei bekannt werden der Straftat Anzeige erstattet. Weiterhin wird das Jugendamt verständigt und die betroffenen Personen, wie auch in diesem Fall, ihren Eltern übergeben.
Quelle: POL-MFR (Hervorhebung durch tuersteher.org)
Folgend die rechtlichen Aspekte, welche für uns an den (bundesdeutschen) Türen interessant sind und mit welchen wir immer wieder zu tun haben. Den ganzen Beitrag lesen
GHB - kleine Tropfen mit großer Wirkung
Die Droge GHB, auch bekannt als Liquid Ecstasy, taucht in der medialen Berichterstattung immer mal wieder auf. Erhebungen in Europa zeigen jedoch, dass die Droge in der Bevölkerung kaum eine Rolle spielt. Dennoch kommt es gelegentlich zu Einzelfällen, in denen Personen aufgrund einer Überdosis intensivmedizinisch versorgt werden müssen. Denn von der euphorisierenden Wirkung bis zum Koma sind es nur ein paar Tropfen. Opferberatungsstellen berichten zudem von Fällen, in denen Frauen möglicherweise durch GHB betäubt und anschließend vergewaltigt wurden. Die Polizei spricht nur von Einzelfällen, die zur Anzeige gebracht werden, was auch daran liege, dass die Opfer oft aus Scham nicht zur Polizei gehen. Eine britische Studie konnte allerdings aufzeigen, dass nicht immer GHB hinter solchen Fällen steckt.
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Falscher Mitarbeiter erntet Anzeigen
Wer hat denn da gepennt?!
In Fulda stellte sich ein 17jähriger freimütig hinter die unbesetzte Garderobe einer dortigen Discothek und kassierte fleißig Geld für die Tätigkeit der Garderobenannahme - jedoch gänzlich ungefragt.
Als im Laufe des Abends einige Gäste die Veranstaltung wieder verlassen wollten, stellten diese fest, dass zum einen eine Jacke und darüber hinaus Geld, Mobiltelefone und persönliche Dokumente fehlten. Eine umgehend durchgeführte Durchsuchung der Wohnung des Tatverdächtigen überführte diesen, wenngleich er angab, "nur" das Garderobenpfand abkassiert haben zu wollen. Anzeigen wegen Diebstahl und Betruges wurden gegen den Tatverdächtigen geschrieben.
Soweit zusammengefasst die Pressemitteilung. Wesentlich interessanter ist jedoch die Frage, wie es dazu kommen konnte! Wie bitteschön schafft es ein Unberechtigter kurzerhand eine Tätigkeit aufzunehmen, Geld zu kassieren und von den Mitarbeitern nicht beachtet zu werden?
Entweder ist die Kommunikation in dem Laden derartig miserabel, dass die linke Hand nicht weiß was die rechte tut, oder so gut wie alle hatten Tomaten auf den Augen. Neben dem Täter sollten auf jeden Fall die sonstigen Verantwortlichen mal ein wenig in sich gehen und nachhaltig ihr Konzept überprüfen.
Quelle: POL FD