Gedanken zur Sachkundeprüfung

Unter anderem als "Türsteher", sofern man nicht vom Betreiber bspw. einer Discothek angestellt ist, benötigt man eine Bescheinigung der IHK über die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe.
Die Anforderungen, die an die Teilnehmer gestellt werden, sind meiner Erfahrung nach nicht immens hoch, jedoch grundsätzlich ausreichend, um so mancher Prüfung Durchfallquoten von 70 Prozent und mehr zu bescheren. Dieses scheint vom Gesetzgeber gewollt zu sein und auch die Prüflinge sollten sich darüber im Klaren sein, dass das erforderliche Verständnis für die Sachverhalte dem reinen Eigenschutz dienen kann - schließlich ist man in diesem Tätigkeitsfeld regelmäßig Grenzsituationen ausgesetzt, die einen schnell mit dem Gesetz in Konflikt bringen können. Maßvolles und verantwortungsbewusstes Handeln ist in solchen Fällen unabdingbar und wenn schon nicht für den Betreiber oder Gast, so doch sich selbst gegenüber. Niemand sollte ein Interesse daran haben, aus Unkenntnis oder Übermaß hohe Strafen zahlen oder gar ins Gefängnis zu müssen.

Die Sachkundeprüfung sollte daher nicht nur als sturer und überflüssiger bürokratischer Akt gewertet werden, sondern vor allem als Möglichkeit der Selbstdisziplinierung und Schaffung eines notwendigen Selbstvertrauen in Rechtsbereichen, mit denen so gut wie jeder "Türsteher" über kurz oder lang in Kontakt kommen wird.

Soviel zu meinem grundsätzlichen Verständnis der Prüfungsnotwendigkeit gegenüber.

Die Prüfung selbst ist überwiegend auf den klaren Menschenverstand ausgerichtet. "Umgang mit Menschen" ist hierfür ein Paradebeispiel und die einfachste Formel für eine erfolgreiche Absolvierung dieses Themenkomplexes dürfte sein, dass man andere so behandelt, wie man selbst gerne behandelt werden möchte: Nämlich respektvoll.
Andere Bereiche bestehen aus einfachen Kenntnissen des deutschen Rechtswesen. Gewerberecht, Notwehr, Nothilfe, vorläufige Festnahme, Diebstahl, Schadensersatz, die Körperverletzungsparagraphen usw. sind hier nur beispielhaft zu nennen. Wer hier ein wenig rechtliches Verständnis und ein wenig Intuition mitbringt, sollte bei der Studie der Paragraphen nicht wirklich überfordert sein. Stumpfes Lernen ist sicherlich keine gute Idee, schließlich wird die Berufspraxis es mit sich bringen, dass man sich häufiger damit auseinandersetzen muss.
Wieder andere Bereiche sind reiner Lernstoff und bei fehlendem Interesse schlicht zäh. Hierzu zählen bspw. Schließtechniken, Meldeanlagentechnik usw. Ich habe jedoch in meinem Kollegenkreis noch nicht erlebt, dass dieser Bereich - wenn überhaupt - erschöpfend abgefragt wurde. Eventuell hat sich auch hier die praktische Erkenntnis seitens der Prüfer durchgesetzt, dass diese Bereiche für weitestgehend "einfache" Tätigkeitsfelder überdimensioniert sind. Dennoch: Schaden kann das Wissen darum auch nicht, steht man so bei größeren Objekten nicht gleich wie ein Ochs vorm Berge, sollten solche Dinge zum Einsatz kommen.

Etwas unverständige Gemüter sollten auf jeden Fall einen Vorbereitungskurs machen, was nicht zwangsläufig bei der IHK geschehen muss, sind deren Kurse doch schlicht zu teuer. Ein Blick in das Angebot der Volkshochschulen sollte hierbei sicherlich weiterhelfen können. Der Vorteil an einem solchen Kurs ist der, dass man dem Dozenten Fragen in Bezug auf die Praxis stellen und sich missverständliche Formulierungen erklären lassen kann. Eine Fehlinvestition sollte ein solcher Kurs nicht sein - aber es gilt: man muss sich auf den Stoff einlassen können und zumindest eine gesunde Auffassungsgabe mitbringen.

Personen, welche ein grundsätzliches Verständnis für unter Umständen etwas komplexere Sachverhalte haben, könnten sich meines Erachtens auf das Studium verschiedener Vorbereitungsliteratur beschränken. "Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe" von Jochmann/Zitzmann sei hier beispielhaft genannt und dank dieser Bücher wurden schon durchaus gute Prüfungsergebnisse erzielt.

Eine grundsätzliche Vorbereitung kann also durchaus empfohlen werden, wenngleich es auch Ausnahmen gibt. So gibt es Personen, welche, ohne auch nur jemals einen Blick in die notwendigen Unterlagen geworfen haben, die schriftliche Prüfung mit 71, 75 oder gar 82 Prozent erfolgreich absolviert haben. Diese Personen stellen in der Menge der Prüflinge sicherlich die Ausnahme dar, jedoch sehe ich persönlich nur wenig bis überhaupt keine Gründe, weswegen die Durchfallquoten im Schnitt bei 60 Prozent und höher liegen - denn das müssen sie nicht.

Um es auf den Punkt zu bringen: Wer auch nach dem dritten Anlauf die Prüfung nicht besteht, sollte die Finger davon lassen. Er/sie ist schlicht und ergreifend ungeeignet für diesen Beruf. Wem diese Aussage nicht gefällt, dem sei der von mir angeführte Punkt des Selbstschutzes ins Gedächtnis gerufen: wer nicht weiß, wie er in Grenzsituationen verantwortungsbewusst zu handeln hat, bringt nicht nur andere sondern auch sich selbst in Gefahr.

Fazit:
Die Sachkundeprüfung ist nicht mit dem Erreichen einer Doktorwürde vergleichbar und man benötigt kein Abitur dafür. Sie ist, mit etwas Verstand, problemlos(!) zu absolvieren.

Bouncer

Massenschlägerei vor Diskothek

Massenschlägerei vor Diskothek gewaltNeumünster. In den frühen Morgenstunden des 11.11.2007, gegen 03.00 Uhr, kam es vor der Diskothek Troika im Krokamp zu einer Massenschlägerei zweier Gruppen mit ca. 20 Personen. Als die Türsteher der Diskothek eingreifen wollten, vereinigten sich die Gruppen und griffen die Türsteher an. Dabei wurden unter anderem Eisenstangen eingesetzt, mit einer Gaspistole geschossen und mehrere Fahrzeuge beschädigt. Zwei Personen wurden verletzt und mit dem Rettungswagen in das FEK Neumünster gebracht. Die alarmierte Polizei setzte insgesamt 9 Funkstreifenwagen ein um die Situation zu bereinigen. Die Einsatzkräfte nahmen insgesamt 6 Personen vorläufig fest und führten diese dem polizeilichen Gewahrsam zu. In einem Fall kam es dabei auch zu einem Widerstand gegen Polizeibeamte. Auf der Polizeiwache wurden aufgrund des hohen Alkoholisierungsgrades der Personen und der Tatschwere mehrere Blutproben entnommen. Des Weiteren führte die Kriminalpolizei erkennungsdienstliche Behandlungen durch.
Hintergründe die zur Massenschlägerei führten sind zurzeit nicht bekannt, die polizeilichen Ermittlungen dauern diesbezüglich an.

Quelle: POL NMS

Schlägerei in Diskothek

ButterflyBochum-Hofstede (ots) - In der Nacht zu Donnerstag, gegen 01.25 Uhr, kam es in einer an der Dorstener Straße 425 gelegenen Diskothek zu einer Schlägerei, an der insgesamt vier männliche Personen beteiligt waren. Nachdem das Sicherheitspersonal sofort in das Geschehen eingegriffen und den Beteiligten Hausverbote erteilt hatte, setzte sich die Auseinandersetzung vor dem Lokal fort. Im Verlauf der Streitigkeiten hatte einer der Beschuldigten plötzlich eine Klinge in der Hand, mit der er auf die beiden Geschädigten, 19 und 20 Jahre alt, einstach. Diese erlitten blutende Schnittwunden, die in einem Krankenhaus behandelt werden mussten. Die beiden unbekannten Angreifer, die über die Dorstener Straße in Richtung Herne flüchteten, wurden wie folgt beschrieben:
1. Täter (mit Klinge):
- Südländer; ca. 20 Jahre alt; ca. 185 cm groß; kräftige Statur; kurze, dunkle Haare; Seiten rasiert;
- Bekleidung: helles Oberteil.
2. Täter:
- ca. 20 Jahre alt; ca. 185 cm groß; kräftige Statur; kurze, dunkle Haare;
- dunkle Bekleidung.
Hinweise zu den Tätern nimmt das Kriminalkommissariat 31 unter Tel.: 0234 / 909 3121 entgegen.

Quelle: POL BO